Information zu Schutzmaßnahmen im Zusammenhang
Sehr geehrte Schüler und Schülerinnen, Auszubildende und Eltern,
mit Ablauf des 17. April 2022 wird die Schul- und Kita-Coronaverordnung planmäßig außer Kraft treten. Zugleich wollen wir Sie um ihre verantwortungsbewusste Mitwirkung bitten, damit die Pandemie weiter eingedämmt wird.
Für an der Robert-Blum-Schule beschäftigte Personen sowie für Schüler:innen und Auszubildende können wir bis auf weiteres eine freiwillige Testung mit Antigen-Schnelltests anbieten.
Schüler:innen und Auszubildende, die mindestens eines der COVID-19-typischen Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) zeigen, sollen der Schule fernbleiben. Das gilt auch, wenn ein auf dem Gelände der Schule durchgeführter freiwilliger Test positiv ist.
Wir appellieren an Sie, bei Vorliegen eines der genannten Symptome unverzüglich einen Test durchführen zu lassen.
Mit einem verantwortungsbewussten Handeln sichern wir gemeinsam sowohl ein hohes Maß an Normalität im schulischen Alltag als auch die Gesundheit der am Schulleben Beteiligten.
Mit freundlichen Grüßen
F. Böhme
Schulleiter